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Fair und transparent

Lernen Sie MAKfair® kennen!

MAKfair® ist ein Verfahren zur Vermarktung von Immobilien. Es ermöglicht eine faire Preisfindung von Immobilien. Als Interessent bestimmen Sie selbst, wieviel Sie für die Immobilie zahlen möchten. Auch wenn andere mehr bieten, können Sie die Kaufzusage erhalten.

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© Adobe Stock / 237945197 / Evgeny Atamanenko

Kaufprozess

In dem Angebot des betreuenden Immobilienbüros finden Sie umfassende Informationen zu der angebotenen Immobilie. Machen Sie sich damit vertraut. Prüfen Sie die Unterlagen in Ruhe, besichtigen Sie die Immobilie und ziehen Sie Personen Ihres Vertrauens hinzu. Bei Fragen hilft Ihnen das Immobilienbüro vertrauensvoll weiter.

Sagt Ihnen die Immobilie zu, geben Sie bis zur Gebotsfrist ein unverbindliches Erstgebot ab. Die Höhe des Erstgebotes ist beliebig. Bei MAKfair® gibt es kein Mindestgebot. Als Orientierungshilfe für das Erstgebot kann der MAKfair® Richtwert dienen.

Nach Ablauf der Gebotsfrist werden Sie durch das betreuende Immobilienbüro kontaktiert. Sollte Ihr Erstgebot nicht das höchste sein, haben Sie die Möglichkeit es nachzubessern. Möchten Sie dies nicht, ist Ihr Erstgebot automatisch das Schlussgebot.

Sie entscheiden somit selbst, welchen Kaufpreis Sie maximal für die Immobilie zahlen möchten und Sie erfahren auch, welchen Kaufpreis andere Interessenten für die Immobilie zu zahlen bereit sind.

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© Adobe Stock / 230714251 / Evgeny Atamanenko

Entscheidung

Sobald alle Interessenten ihr Schlussgebot abgegeben haben, entscheidet der Verkäufer, wem er die Zusage erteilt. Dies kann, muss aber nicht der Höchstbietende sein!

Jeder Interessent hat somit die gleiche und faire Chance auf eine Kaufzusage - auch dann, wenn er nicht der Höchstbietende ist oder er nicht der Erste war, der sich auf das Immobilienangebot gemeldet hat.

MAKfair® Immobilienhandel - fair für alle!

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Ihre Vorteile mit MAKfair®

  • Gleiche Chancen auf Zusage für alle Interessenten (kein "Hasenrennen" oder "Vitamin B")
  • Kein Risiko, auf eine überhöhte Kaufpreisforderung hereinzufallen (Rückmeldungen zu den Geboten anderer Kaufinteressenten)
  • Faire Chancen auch für Teilnehmer mit geringem Einkommen, da der Höchstbietende nicht automatisch die Kaufzusage erhält
  • Höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards durch ein DIN EN 15733 zertifiziertes Immobilienbüro

Fragen und Antworten

Worin liegt der Unterschied zu einer Versteigerung oder Auktion?

MAKfair® unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einer Versteigerung (Auktion) oder einem klassischen "Bieterverfahren". Bei einer Versteigerung (Auktion) sind Verkäufer und Käufer mit dem Zuschlag zum Verkauf / Kauf verpflichtet. Jedes vom Käufer abgegebene Gebot ist rechtlich bindend und verpflichtet zum Kauf. Der Höchstbietende erhält automatisch den Zuschlag. Der Zuschlag ist einem rechtverbindlich abgeschlossenen Kaufvertrag gleichzusetzen.

MAKfair® ist für alle Beteiligten freiwillig und unverbindlich. Als Interessent können Sie Ihr Gebot auf Wunsch nachbessern (auch mehrfach) und entscheiden somit selbst, welchen Kaufpreis Sie zahlen möchten. Der Verkäufer entscheidet frei und unabhängig, welchem Interessenten er die Zusage erteilt. Das kann, muss aber nicht der Höchstbietende sein.

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Welche Vorteile habe ich als Käufer vom MAKfair® Verfahren?

Das MAKfair® Verfahren bietet eine hohe Markttransparenz. Sie erfahren, was andere Interessenten für die angebotene Immobilie zu zahlen bereit sind. Dadurch erhalten Sie einen Einblick in das tatsächliche Marktgeschehen und sind nicht auf die Meinung von "Experten" angewiesen. Somit besteht auch kein Risiko, einen völlig überhöhten Kaufpreis zu zahlen.

Durch die mehrwöchige Gebotsfrist besteht genügend Zeit, sich in aller Ruhe mit der Immobilie vertraut zu machen und das Kaufangebot eingehend zu prüfen. Es besteht kein Zeitdruck, sich möglichst rasch entscheiden zu müssen.

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Ist ein abgegebenes Gebot rechtlich verbindlich?

Nein, ein abgegebenes Gebot ist rechtlich unverbindlich. Durch die Abgabe eines Gebotes entsteht keine rechtliche Verpflichtung zum Kauf.

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Gibt es ein Mindestgebot?

Beim MAKfair® Verfahren gibt es kein Mindestgebot. Jeder Interessent kann über die Höhe seines Gebotes frei entscheiden. Auch darüber, ob er es später nachbessern möchte oder nicht.

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Erhält immer der Höchstbietende den Zuschlag?

Nein, dass der Höchstbietende die Zusage vom Verkäufer erhält, ist zwar wahrscheinlich, aber nicht zwingend. Im Gegensatz zu einer Versteigerung (Auktion) kann der Eigentümer frei entscheiden, welchem Interessenten er die Zusage erteilt. Bei gleichlautenden Geboten entscheiden in der Regel das Vorliegen einer verbindlichen Finanzierungsbestätigung sowie das Datum, an dem das Erstgebot eingegangen ist.

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Kann die Immobilie vorher besichtigt werden?

Ja, Interessenten haben immer die Möglichkeit, sich mit der Immobilie vorab vertraut zu machen. In der Regel wird zeitglich mit der Veröffentlichung des Angebotes eine virtuelle 360° Besichtigung bereit gestellt. Besteht Interesse, kann bereits während des 3D Rundgangs ein Besichtigungstermin vor Ort angefragt werden. Dieser Service ist bei allen Immobilienbüros, die berichtigt sind ein MAKfair® Verfahren durchführen, technischer Standard.

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Welche Gebühren oder Kosten fallen für die Teilnahme an?

Für Interessenten ist die Teilnahme an einem MAKfair® Verfahren unverbindlich und kostenlos.

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Gibt es eine Gebotsfrist?

Ja, als Interessent müssen Sie Ihr Gebot bis zu einem festgesetzten Termin abgeben (Gebotsfrist). Die Gebotsfrist beträgt üblicherweise drei bis vier Wochen ab Veröffentlichung des Kaufangebotes. Die jeweilige Gebotsfrist ist in dem Exposé genannt. Nach Ablauf der Gebotsfrist werden keine Gebote mehr angenommen.

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Kann ein Gebot nach Ende der Gebotsfrist nachgebessert werden?

Ja, nach Ablauf der Gebotsfrist erhält jeder Interessent Informationen zum Stand des Verfahrens. Er hat dann die Möglichkeit, sein Gebot auf Wunsch nachzubessern (auch mehrfach).

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Werden die Identitäten oder Gebote Dritten gegenüber bekannt gegeben?

Nein, weder die Identität der beteiligten Personen noch die Höhe der Gebote werden Dritten gegenüber mitgeteilt. Nach Abschluss des MAKfair® Verfahrens werden die erfassten Daten gelöscht. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Informationen zum Datenschutz.

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Wo finde ich Unterstützung bei der Bemessung meines Gebotes?

Am einfachsten es ist, auf den gängigen Immobilienportalen nach vergleichbaren Angeboten zu suchen. Als Orientierungshilfe kann auch der MAKfair® Richtwert dienen. Ein Mindestgebot gibt es bei einem MAKfair® Verfahren nicht.

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Ist man verpflichtet nach der Besichtigung ein Gebot abzugeben?

Nein, jede Besichtigung (ob virtuell oder vor Ort), ist kostenlos und unverbindlich. Maßgebend für die Wirksamkeit eines Gebotes ist die rechtzeitige Abgabe vor dem Ende der Gebotsfrist.

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Wird die Immobilie vor Ablauf der Gebotsfrist verkauft?

Nein, in keinem Fall. Die Gebotsfrist dient dazu, dass sich jeder Interessent in Ruhe mit der Immobilie vertraut machen kann und seine persönliche Strategie absteckt. Ein sonst übliches "Hasenrennen" existiert bei einem MAKfair® Verfahren nicht.

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Wann erteilt der Verkäufer die Zusage?

Nach Abschluss der Sondierung erhält der Verkäufer die Kontaktdaten und Schlussgebote aller Interessenten. Er entscheidet allein, welchem der Interessenten er die Zusage erteilt. Dies kann, muss aber nicht der Höchstbietende sein. Die Entscheidungsfindung beansprucht in der Regel nur zwei bis drei Tage. Im Anschluss wird jeder Interessent durch das Immobilien benachrichtigt.

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Kann die Immobilie auch erworben werden, falls sich der Eigentümer für einen anderen Interessenten entscheidet?

Ja, da alle abgegebenen Gebote unverbindlich sind, gilt die Immobile erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages als verkauft. Bis zu diesem Zeitpunkt und auch danach ist es möglich, dass kein Vertragsabschluss erfolgt oder es zu Störungen bei der Kaufvertragsabwicklung kommt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass sich der Eigentümer für einen anderen Interessenten entscheidet.

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Bringt die Vorlage einer Finanzierungsbestätigung Vorteile?

Ja, wird einem Gebot bereits eine Finanzierungsbestätigung beigelegt, erhöht dies erfahrungsgemäß die Bereitschaft des Verkäufers, diesem Interessenten die Zusage zu erteilen. In jedem Fall wird die Finanzierungsbestätigung vor der endgültigen Zusage durch den Verkäufer benötigt.

Tipp: Als Interessent sollten Sie möglichst frühzeitig eine Finanzierungsanalyse bei einer Bank oder einem Finanzierungsvermittler einholen. Dadurch kennen Sie Ihren finanziellen Spielraum.

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Wer darf den Notar auswählen?

Traditionell ist es üblich, dass der Käufer den Notar für den Abschluss eines Kaufvertrages auswählt, da er auch die Kosten der Vertragsabwicklung trägt. Sollte keiner bekannt sein, steht das Immobilienbüro bei der Auswahl beratend zur Seite.

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Gibt es Möglichkeiten, seine Chancen auf eine Zusage zu erhöhen?

Jeder Verkäufer ist (in der Regel) daran interessiert, einen möglichst hohen Kaufpreis für seine Immobilie zu erzielen. Bei vielen spielen aber auch soziale Argumente eine Rolle. Sie möchten erfahren, wer der Käufer ist und was mit ihrer Immobilie nach dem Verkauf geschehen wird.

Hier unsere Tipps:

  • Erzählen Sie uns Ihre Geschichte! Was haben Sie mit der Immobilie vor? Warum sollte sich der Verkäufer für Sie entscheiden? Das betreuende Immobilienbüro nimmt diese Informationen gerne auf und leitet sie an den Verkäufer weiter.
  • Die Vorlage einer Finanzierungsbetätigung erhöht die Chancen für eine Zusage.

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